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Heilig-Geist-Haus
Hans-Sachs-Platz 2
90403 Nürnberg
Pflege zu Hause
Ambulanter Pflegedienst
Ist Pflege notwendig, kann diese Pflege von Angehörigen, Freunden oder/und auch von einem ambulanten Dienst geleistet werden.
Ambulante Pflegedienste bieten alle Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Unterstützung bei der Bewegung) und der Behandlungspflege (z.B. Beispiel Wundversorgung, Medikamentenversorgung)


Tagespflege und Nachtpflege
Die Tagespflege ist ein Angebot für Menschen, die tagsüber Pflege, soziale Betreuung und Beschäftigung in einer Einrichtung nutzen möchten.
Die Pflegekasse übernimmt auch Kosten für die nächtliche Versorgung von Pflegebedürftigen.
24 h Betreuung im eigenen Haushalt
Einsatz von Haushaltshilfen aus Ländern der Europäischen Union. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte persönlich an den Pflegestützpunkt Nürnberg.


Mahlzeitendienste und Ambulanter Mittagstisch
Mahlzeitendienste sind oft auch unter dem Begriff „Essen auf Rädern“ bekannt. Hier werden Mahlzeiten in die Wohnung geliefert. Das Essen kommt entweder warm zu Ihnen nach Hause oder auch als Tiefkühlware zum selbst aufbereiten. Personen mit geringem Einkommen ist es möglich einen Zuschuss vom Sozialamt zu erhalten.
Der „Mittagstisch“ wird von Einrichtungen angeboten. Hier können Menschen an einem kostengünstiges Mittagessen in Gemeinschaft teilnehmen. Grundsicherungsempfänger und Personen mit Nürnberg-Pass erhalten bei gekennzeichneten Anbietern ein vergünstigtes Mittagessen.
Hausnotruf
Beim Hausnotruf handelt es sich um ein Hilfsmittel, mit dem im Notfall Hilfe gerufen werden kann. Hier gibt es inzwischen sehr unterschiedliche Systeme, die auch außerhalb der Wohnung eingesetzt werden können z.B. über ein Handy.


Fahrdienste
Mobil unterwegs trotz Einschränkungen.
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung soll die Teilnahme an Veranstaltungen, der Begegnung mit anderen Menschen, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.
Mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Antrag über das Bayerische Zentrum für Familie und Soziales) können Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen. Hierzu ist es nötig, dass ein Antrag beim Bezirk Mittelfranken gestellt wird.
Fahrten zu ärztlichen und therapeutischen Behandlungen sind sogenannte „Krankenfahrten“ und werden über die Krankenkassen genehmigt (Verordnung vom Arzt nötig).
Kurzzeitpflege
Es gibt Situationen, die es erfordern eine vorübergehende Versorgung im Pflegeheim in Anspruch zu nehmen z. B. wenn pflegende Angehörige selbst Urlaub brauchen oder die Pflege zu Hause noch nicht stattfinden kann.
Auch ohne Pflegegrad ist eine Kurzzeitpflege möglich, siehe dazu Beratungsangebote Krankenversicherung.
Möchten Sie Nähere Informationen dazu erhalten, wenden Sie sich bitte persönlich an den Pflegestützpunkt Nürnberg
