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Betreuungs- und Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht 

Betreuung und Vorsorgevollmacht

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

 

Mann mit Pokerkarten

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer bestellen soll. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.

Patientenverfügung

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.

Informationen zu den Verfügungen erhalten Sie bei den Vorträgen der Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg und bei den Betreuungsvereinen

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