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Pflegebedürftigkeit

Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, bedarf es eines Pflegegrads.

Hier ist es nötig, dass die Pflegebedürftigkeit auf Dauer und für mindestens sechs Monate besteht. Um einen Pflegegrad zu erhalten muss ein Antrag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Dieser vereinbart in der Regel einen Termin zum Hausbesuch und bewertet den Grad der Pflegebedürftigkeit.

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