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Pflege im Heim

Pflegeheime sind vollstationäre Einrichtungen, die pflegebedürftigen Menschen umfassende Betreuung, Versorgung und Pflege bieten. Für die Aufnahme ist die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade notwendig.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel im möblierten Doppel- oder Einzelzimmer. Die Heimkosten setzen sich aus dem Pflegesatz, der durch die Pflegekasse übernommen wird und den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Diese Kosten müssen aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen bestritten werden. Ist dies nicht möglich, so kann beim überörtlichen Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Die Zahl der an Demenz-Erkrankten Bewohner und Bewohnerinnen nimmt ständig zu. Viele Einrichtungen bieten in ihrem Haus für diesen speziellen Bedarf eine gerontopsychiatrische Betreuung in einer Tagesgruppe oder Wohngruppe an.

PflegeImHeim

In einigen Einrichtungen gibt es eine „beschützende Abteilung“. Hier können Personen mit „Weglauftendenz“, z.B. bei Demenz-Erkrankung, untergebracht werden. Für diese Versorgungsform ist ein richterlicher Beschluss vom Vormundschaftsgericht notwendig.

Fast alle Pflegeheime bieten auch Kurzzeitpflege an. Kurzzeitpflege kann vorübergehend, z.B. bis ein Heimplatz gefunden ist, oder wegen Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson, in Anspruch genommen werden.

Einige Einrichtungen haben Intensivpflegeplätze, z.B. für Wachkoma-Patient*innen. Es handelt sich hier um Patient*innen mit schwerer Schädel-Hirn-Verletzung.

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