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Heilig-Geist-Haus
Hans-Sachs-Platz 2
90403 Nürnberg
Sonstige Leistungen
Landespflegegeld bekommen
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit
- Hauptwohnsitz in Bayern,
- die einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, nimmt die Landespflegegeldstelle den Bescheid zurück.
Der Antrag kann per Post oder online versendet werden.
Zuständige Behörde ist das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg.
Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 1365
92203 Amberg
Bei Fragen zum Landespflegegeld können Sie sich an landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter 09621 9669 2444 an das Bayerische Landesamtes für Pflege wenden.
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